Donnerstag, 7. Juli 2016
BCCG N24 Interview 6 Juli 2016
BCCG Interview 6 Juli 2016, nach der BCCG Pressekonferenz: http://www.n24.de/n24/Mediathek/videos/d/8793462/warnung-vor-drastischen-brexit-folgen.html
Mittwoch, 6. Juli 2016
BCCG and Brexit
In a press-conference today, the British Chamber of Commerce in Germany (BCCG) demanded long-sighted
negotiations in order to avoid negative economic and social consequences
because of Brexit. More than 600,000 employees in Germany and Great Britain are
directly affected by Brexit. As the UK is still part of Europe, we should focus
on pragmatic negotiations in order to keep trade and political relations as
unaffected as possible. Brexit in this sense may be a chance for a revitalised
EU, resulting in a more transparent and democratic Union for all.
For Details see our blog http://british-chamber.blogspot.de/2016/07/bccg-pressemitteilung-brexit.htmlAndreas Meyer-Schwickerath, BCCG, info@bccg.de
BCCG Pressemitteilung BREXIT
BCCG rät Unternehmen: Jetzt analysieren und
planen, um damit Handlungsfähigkeit beim Brexit zu sichern
Auf einen Blick – Die Auswirkungen des Brexit auf
die Wirtschaft (Beispiele)
Über 600.000 Arbeitsplätze in Deutschland und
Großbritannien sind unmittelbar vom Brexit betroffen
Nach einem Brexit wird sich viel ändern – unter anderem im Steuer- und
Gesellschaftsrecht, beim Warenverkehr und beim Datenschutz. Um die Folgen
abzuschätzen, braucht man aber keinen „Blick in die Glaskugel“, denn was ein
vollständiger Brexit bedeuten würde, ist schon heute durch geltendes Recht
geregelt. Noch weiß niemand ganz genau, ob und wann das Vereinigte Königreich
den Austrittsantrag nach Artikel 50 des EU-Vertrages stellt – wenn überhaupt. Sollte jedoch der Brexit
in aller Konsequenz durchgeführt werden – wie von einigen Politikern gefordert
–, dann wäre Großbritannien tatsächlich ein „Drittstaat“ mit allen negativen Konsequenzen
auch für die deutsche Wirtschaft. Nur durch konstruktive Verhandlungen auf
politischer Ebene können jetzt weitreichende negative Folgen vermieden werden.
„Das Beharren auf Paragraphen und eine harte politische Linie gegenüber
Großbritannien ist gefährlich und gefährdet wirtschaftliches Wachstum und den Bestand
der EU in ihrer jetzigen Form“, sagt Andreas
Meyer-Schwickerath, Director & Member of the Board BCCG in Richtung
EU-Politiker.
Erste negative wirtschaftliche Folgen des Brexit zeichnen sich bereits
jetzt ab, denn die Verflechtung der Wirtschaftskraft von Großbritannien und
Deutschland ist ausgesprochen intensiv: Geschätzt gibt es etwa 2.500 deutsche
Unternehmen mit Betriebsstätten mit knapp 400.000 Beschäftigten in
Großbritannien sowie ca.
1.200 britische Unternehmen in Deutschland mit 220.000 Beschäftigten.
Drastische Folgen eines Brexits für die Wirtschaft
Die Folgen könnten drastisch sein: Die
Niederlassungsfreiheit für EU-Bürger in Großbritannien wäre nicht mehr gegeben
– und umgekehrt genauso. Im- und Export wären behindert, weil die EU-weit
gültigen Zulassungen für das Inverkehrbringen von Produkten in Großbritannien
ihre Gültigkeit verlieren. Banken und andere Finanzdienstleistungsunternehmen
mit bisher ausschließlicher Lizenz in Großbritannien würden den sog.
„EU-Passport“ verlieren und damit nicht mehr in der EU tätig sein dürfen. Der
wirtschaftliche Austausch – insbesondere im Bereich der Finanzindustrie und des
Online-Warenhandels – wäre auch dadurch erschwert, dass Großbritannien
datenschutzrechtlich als „unsicheres Drittland“ qualifizieren würde, in das
eine Übermittlung von Daten problematisch, ja sogar bußgeldbewehrt ist. Auch viele
Steuervergünstigungen wären obsolet. (Ausführliche
Beispiele im Anhang). Das sind nur einige wenige Beispiele für mögliche
Auswirkungen des Brexit. „Die derzeit noch völlig unklare Lage bedeutet nicht,
dass die Unternehmen gegenwärtig zum Abwarten verurteilt sind. Wir empfehlen jedem
Marktteilnehmer dringend, schon jetzt zu analysieren, inwieweit sein
Unternehmen durch den Brexit betroffen sein könnte. Nur so kann das Unternehmen
schnell auf alle Entwicklungen reagieren“, sagt Dr. Stefan Kraus, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, BCCG Council
Member & Honorary Legal Advisor.
EU Reformen sind
notwendig, um das Vertrauen der Bürger in die EU wiederzubeleben
Das Vertrauen in die Institutionen der EU, sowie in die Politik-Eliten allgemein, ist
deutlich gesunken. Das belegt auch eine repräsentative Umfrage, die die BCCG
bei FORSA Ende 2015 in Auftrag gegeben hat. Demnach spricht sich eine Mehrheit
der Deutschen sowohl für Reformen als auch für Referenden aus. Es besteht die
Gefahr, dass die politisch zentrifugalen Kräfte in anderen Mitgliedsländern
zunehmen. Die Hauptargumente der britischen Pro-Brexit-Kampagne werden auch
dort thematisiert:
-
Unruhe wegen hoher Immigration und geringem
Wachstum
-
der Wunsch nach größerer politischer
Eigenverantwortung
-
weitverbreitete Auffassung, dass die Eliten sich
von den Wählern entfernt haben.
-
Parteien am rechten und linken Spektrum nutzen
diese zunehmend für ihre Zwecke
„Der Brexit ist ein Warnschuss für die EU. Ihn zu ignorieren wäre mehr
als leichtfertig“, sagt Andreas
Meyer-Schwickerath.
BCCG spricht sich für
konstruktive Verhandlungen zwischen EU und UK aus
Zwei Ideen, auf den Brexit zu reagieren kursieren in EU-Kreisen:
Abschreckung oder Anstrengung. Einige Politiker und Meinungsführer wollen nun
an den Briten ein Exempel statuieren. Damit soll anderen EU-Staaten, die mit
einem Austritt liebäugeln gezeigt werden, dass ein Leben nach einem EU-Austritt
nur Nachteile mit sich bringt. Geht dies auf Kosten des freien Handels, nimmt
man freilich gegenseitige Selbstschädigung in Kauf. Statt auf Abschreckung zu
setzen, kann man indes auch die Attraktivität der EU steigern, um so weitere
Exits kostspieliger und unwahrscheinlicher zu machen.
„Konkret sollte die EU die Zeit nutzen, ‚Plan C‘ (C für Cameron) zu
verwirklichen und die im Februar mit Cameron ausgehandelten Reformen trotz
Brexit umzusetzen“, sagt Prof. Michael
Wohlgemuth von Open Europe Berlin. Folgende Möglichkeiten wurden damals
verhandelt:
à Flexible Integration: Die Bezugnahme in den EU-Verträgen auf den Prozess einer „immer
engeren Union“ sei vereinbar mit „verschiedenen Wegen der Integration für
verschiedene Mitgliedstaaten.“ „One-size-fits-all“ muss nicht das Grundprinzip
der EU sein. Das könnte in vielen EU-skeptischen Ländern die Angst vor
gleichmacherischer Bevormundung aus Brüssel zumindest mildern.
à Subsidiarität und
Demokratie: nationale Parlamente können mit einer
verbindlichen Subsidiaritätsrüge („rote Karte“) aus ihrer Sicht übergreifende
Rechtsakte verhindern.
à Freizügigkeit und
Sozialsysteme: Der Zugang von EU-Ausländern zu bestimmten
Sozialleistungen kann für eine Anfangszeit von einigen Jahren beschränkt
werden; Kindergeld muss nicht für Kinder bezahlt werden, die im Herkunftsland
bleiben.
à Fairness zwischen Euro-
und Nichteuro-Ländern: Weitere Schritte zur Vertiefung dürfen weder zu
einer Diskriminierung der Nicht-Eurostaaten führen, noch haften diese für
Rettungsschirme der Eurozone. Als Gegenleistung sollen Nicht-Eurostaaten die
von den Eurostaaten gewünschte Vertiefung nicht behindern.
à Wettbewerbsfähigkeit
und Binnenmarkt: Die Wettbewerbsfähigkeit und der europäische
Binnenmärkt sollen gestärkt werden. Gute Idee. Die Aussagen dazu, wie das
geschehen soll, sind allerdings vage. Der Verwaltungsaufwand und die
Befolgungskosten für kleine und mittlere Unternehmen sollen gesenkt werden.
Unnötige Rechtsvorschriften sollen aufgehoben werden. Weiterhin soll die EU
eine „aktive und ehrgeizige Handelspolitik“ betreiben. Das bedeutet wohl, an
der Umsetzung des TTIP-Abkommens zu arbeiten und weitere Freihandelsabkommen in
Angriff zu nehmen.
Die EU sollte die mit Premier Cameron verhandelten Punkte in weiten
Teilen als Reformagenda für die EU ohne Großbritannien umsetzen. Das Ziel dieser
Beschlüsse war ja, die Desintegration der EU zu verhindern. „Zugegeben: im Fall
der Briten hat das nicht gereicht. Aber jetzt noch weit hinter diese Reformen
für mehr Flexibilität, Subsidiarität, Fairness und Wettbewerbsfähigkeit
zurückzufallen, wäre töricht“, sagt Prof.
Michael Wohlgemuth.
Der Ausgang des Referendums zum
Brexit hat Auswirkungen auf alle Unternehmen, die einen Sitz oder eine
Niederlassung in einem EU-Staat haben und wirtschaftliche Leistungsbeziehungen
in den Bereichen Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr mit dem
Vereinigten Königreich unterhalten. Im „Worst Case“ wären die potenziellen
Auswirkungen aber vielfältig und schwerwiegend:
à „EU-Passport“: Nach den
EU-Finanzmarktrichtlinien kommen bestimmte Kreditinstitute und
Finanzdienstleistungsunternehmen in den Genuss eines ‚Europäischen Passes‘,
d.h. diese Institute können die Zulassung in einem Mitgliedsstaat nach
Notifizierung auch für Dienstleistungen in anderen Mitgliedsstaaten nutzen.
Nach dem vollzogenen Brexit wird das Vereinigte Königreich in der
Finanzmarktregulierung wie ein Drittstaat behandelt. Dies hätte zur Folge, dass
Institute mit Sitz in dem Vereinigten Königreich in der Zukunft nicht mehr auf
Grundlage des Europäischen Passes‘ im Europäischen Wirtschaftsraum tätig werden
können. Denn außer der Richtlinie für Alternative Investmentfonds (AIFMD,
Richtlinie 2011/61/EU) sehen die EU-Finanzmarktrichtlinien für Unternehmen
außerhalb der EU keine Möglichkeit vor, eine EU-weite Lizenz zu erwerben.
à Warenverkehr: Derzeit noch völlig offen ist,
ob im Vereinigten Königreich erteilte Zulassungen für das Inverkehrbringen von
Produkten (etwa im Bereich Automobil, Arzneimittel, Maschinen etc.) für den
Vertrieb von Waren innerhalb der EU noch anerkannt werden oder ob hierfür neue,
zeitraubende Verfahren gestartet werden müssen. Spiegelbildlich gilt dies auch
für Ware, die in das Vereinigte Königreich exportiert werden soll und die ihre
Zulassung in einem der anderen EU-Staaten erhalten hat. Fraglich ist in dem
Zusammenhang etwa, ob das Vereinigte Königreich etwa künftig eine deutsche
CE-Kennzeichnung akzeptieren würde.
à Datenschutz: Das Vereinigte Königreich fällt
mit seinem Austritt aus der EU nicht mehr unter den Anwendungsbereich des
EU-Datenschutzrechts und gilt damit - wie auch die USA oder Indien - als
sogenannter unsicherer Drittstaat. EU-Unternehmen, die Daten in diese Staaten
übermitteln, müssen nachweisen, dass die Daten dort entsprechend den
europäischen Vorgaben angemessen geschützt werden. Wann ein angemessener Schutz
nachweisbar vorliegen soll, wird dabei seit der im Oktober 2015 ergangenen
Entscheidung des EuGH zum Datentransfer in die USA auf Grundlage von
„Safe-Harbour“ höchst strittig diskutiert. Unternehmen mit Sitz in der EU, die
Daten in das Vereinigte Königreich exportieren, werden jedenfalls ihre bereits
abgeschlossenen bzw. zu schließenden datenschutzrechtlichen Verträge mit
britischen Unternehmen anpassen müssen. Werden Datenübermittlungen vorgenommen,
obwohl ein angemessenes Datenschutzniveau im Zielstaat nicht garantiert ist,
drohen neben dem zu befürchtenden Imageverlust auch empfindliche Bußgelder
durch die Datenschutzaufsichtsbehörden.
à Gesellschaftsrecht: Das zentrale Problem im
Gesellschaftsrecht ist das Erlöschen der Niederlassungsfreiheit. Ohne deren
Fortbestehen werden künftig grenzüberschreitende Verschmelzungen, Formwechsel
und Spaltungen unter Beteiligung von britischen Gesellschaften nicht mehr
möglich sein. Auch verlieren dann Europäische Aktiengesellschaften mit Sitz im
Vereinigten Königreich ihre rechtliche Grundlage. Ohne entsprechende
Nachfolgeregelungen wird auch die bisher beliebte Gründung einer UK Ltd. mit
Verwaltungssitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat nicht mehr möglich sein bzw.
werden bestehende Gesellschaften dieser Art ihre Rechtsform ändern müssen.
à Steuerrecht: Auch im Steuerrecht sind die
potenziellen Auswirkungen des Brexits vielfältig. Betroffen sind etwa die
Vergünstigungen nach der Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 90/435/EWG) in
Bezug auf Quellensteuer für Ausschüttungen im Konzern, soweit sie von oder an
britische Gesellschaften erfolgen. Hier gelten nach dem Brexit vorbehaltlich
abweichender Nachfolgeregelungen die entsprechenden Steuersätze nach dem
Doppelbesteuerungsabkommen (bis zu 5% statt 0%). Nach der Zins- und
Lizenzrichtlinie (Richtlinie 2003/49/EG) werden innerhalb der EU keine
Quellensteuern auf Zins- und Lizenzzahlungen an verbundene Unternehmen erhoben.
Auch hier finden nach dem Brexit die entsprechenden Regelungen in dem
Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung. In allen Fällen, in denen britische
Kapitalgesellschaften zu einer Unternehmensgruppe gehören, sollten deshalb die
diesbezüglichen Strukturen für Dividenden und sonstige Zahlungen innerhalb der
Gruppe einer Überprüfung unterzogen werden.
Andreas Meyer-Schwickerath
British Chamber of Commerce in Germany (BCCG) e.V., Friedrichstr. 140, 10117 Berlin, E-Mail info@bccg.de
Freitag, 1. Juli 2016
BCCG fordert Verhandlungen mit Weitsicht - negative wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen durch Brexit müssen vermieden werden
Pressemitteilung
Press Release, for English, please scroll down
BCCG fordert Verhandlungen mit Weitsicht, Besonnenheit und Pragmatismus – negative wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen durch den Brexit müssen vermieden werden
Über 600.000 Menschen in Deutschland und Großbritannien sind unmittelbar vom Brexit betroffen
Press Release, for English, please scroll down
BCCG fordert Verhandlungen mit Weitsicht, Besonnenheit und Pragmatismus – negative wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen durch den Brexit müssen vermieden werden
Über 600.000 Menschen in Deutschland und Großbritannien sind unmittelbar vom Brexit betroffen
Erste
negative wirtschaftliche Folgen des Brexit zeichnen sich bereits jetzt ab, denn
die Verflechtung der Wirtschaftskraft von Großbritannien und Deutschland ist
ausgesprochen intensiv: Geschätzt haben etwa 2.500 deutsche Unternehmen
Betriebsstätten mit knapp 400.000 Beschäftigten in Großbritannien. Umgekehrt
sind etwa 1.200 britische Unternehmen mit 220.000 Beschäftigten in Deutschland
ansässig. Die Britische Handelskammer in Deutschland (BCCG) fordert deshalb alle
aktiv beteiligten Personen und Institutionen auf, bei den laufenden
Verhandlungen Weitsicht, Besonnenheit und Pragmatismus walten zu lassen. Die
Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien über die Modalitäten des
Austritts und der Beziehungen sollten wegweisend wirken. Sie dienen dazu, die
Handels- und Wirtschaftsbeziehungen auch nach dem Brexit möglichst ungehindert
fortzusetzen. Denn es geht um Arbeitsplätze und Handel. Dies ist besonders im
Interesse der Deutschen, der Briten und eben aller Europäer.
Die
Menschen in Großbritannien und in Europa müssen wieder Vertrauen in die Politik
finden, gerade auch durch Verhandlungen mit Augenmaß. „Es geht nicht alleine
nur darum, negative wirtschaftliche Auswirkungen zu vermeiden. Es geht um nicht
weniger als das Vertrauen der Bürger in Politik und ihre Institutionen
zurückzugewinnen und nicht nur einen Riss durch die angelsächsische
Gesellschaft zu verhindern, sondern eine Spaltung Europas“, sagt Andreas
Meyer-Schwickerath, Geschäftsführer der BCCG.
Die Bedeutung Großbritanniens für den deutschen Im-und
Export:
· Großbritannien ist die zweitgrößte Volkswirtschaft
in der EU mit einem Bruttosozialprodukt von 2,5 Billionen Euro.
· Für Deutschland ist Großbritannien das drittgrößte
Exportland nach USA und den Niederlanden
· der bilaterale Handel inkl. Dienstleistungen betrug
2015 insgesamt 183 Mrd. Euro – ein Anstieg von ca. 7% gegenüber 2014.
·
Der Warenverkehr betrug insgesamt 136 Mrd. €
o
Die britischen Exporte nach Deutschland liegen bei
etwa 41 Mrd. €,
o
Die deutschen Exporte nach Großbritannien liegen
bei ca. 95 Mrd. €.
·
Der Austausch an Dienstleistungen betrug insgesamt
47 Mrd. €
o
Britische Dienstleistungen nach Deutschland 23 Mrd.
€,
o
deutsche nach Großbritannien 24 Mrd. € betrugen.
·
Insgesamt gehen über 50 Prozent des Exportes aus
Großbritannien in die EU
·
Deutschland ist das wichtigste Land für die Exporte
aus Großbritannien.
Brexit ist ein Warnschuss für die EU – weitermachen wie bisher ist keine
Option
Der
Brexit spaltet das Vereinigte Königreich in mehrfacher Hinsicht. Dabei ist das
knappe Votum mit 52% für und 48% gegen den Austritt nur eine Betrachtungsweise.
„Viel gravierender sind die Wahlergebnisse bei geographischer als auch bei der
Betrachtung der unterschiedlichen Altersgruppen. Großbritannien steht vor der
Mammutaufgabe die entstandenen Gräben wieder zuzuschütten“, sagt Andreas
Meyer-Schwickerath. Gleiches gilt für die EU, denn weitermachen wie bisher wird
keine Option sein.
Es
besteht die Gefahr, dass die politisch zentrifugalen Kräfte in den anderen
Mitgliedsländern, u.a. auch in Frankreich und Deutschland, zunehmen. Die
Hauptargumente der britischen Pro-Brexit-Kampagne werden auch dort
thematisiert: Unruhe wegen hoher Immigration und geringem Wachstum, der Wunsch
nach größerer politischer Eigenverantwortung, und die weitverbreitete
Auffassung, dass die Eliten sich von den Wählern entfernt haben.
„Wir hoffen daher auf notwendige
Weitsicht sowohl bei den anstehenden Verhandlungen zwischen der EU und
Großbritannien als auch bei den notwendigen Reformen der EU. Es steht viel auf
dem Spiel, diesseits und jenseits des Kanals, aber es ist machbar“, sagt
Andreas Meyer-Schwickerath.
Der
überwiegende Anteil der BCCG-Mitglieder teilt die Auffassung, dass sich die
vielfältigen globalen Herausforderungen nur multilateral lösen lassen.
Entsprechend fördert die BCCG den
multilateralen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Austausch, um so einen
Beitrag zur Lösung zu leisten. „Entsprechend gelingt es der Politik derzeit
nicht, die breite Masse der Gesellschaft abzuholen. Weder in Großbritannien
noch innerhalb der Mitgliedstaaten der EU. Das muss sich ändern. Andernfalls
steht die europäische Einigung als Ganzes zur Disposition“, sagt Andreas
Meyer-Schwickerath, Geschäftsführer der BCCG.
Reformen
sind notwendig, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in diese
Institution wiederzubeleben. Nur so hat die EU eine langfristige Perspektive.
Nur so lassen sich gemeinsam die globalen Herausforderungen meistern. Das
belegt auch eine repräsentative Umfrage die die BCCG bei FORSA Ende 2015 in
Auftrag gegeben hat. Demnach spricht sich eine Mehrheit der Deutschen sowohl für
Reformen als auch für Referenden aus.
Die Ergebnisse der Forsa-Umfrage im Auftrag der BCCG
·
64%
der Befragten befürworten Vetorechte für
nationale Parlamente. Sie sollten das Recht haben, Gesetze und Verordnungen der EU zu stoppen, wenn eine
bestimmte Anzahl von Volksvertretungen der Mitgliedsstaaten diese ablehnt.
·
54%
der Deutschen forderten, dass wieder mehr Rechte und Zuständigkeiten von der EU
an die einzelnen Mitgliedsstaaten übertragen werden sollten.
·
Mit
69 Prozent besonders klar votierten die Befragten für das Recht von EU-Mitgliedsstaaten, den Zugang von
EU-Ausländern zu Sozialleistungen an vorherige Beitragszahlungen in die
Sozialkassen binden zu dürfen.
·
Die
Mehrheit der Deutschen (55%) bedauert den Austritt Großbritanniens aus der EU,
und so auch die weit überwiegende Zahl der Mitglieder der BCCG (89%).
Andreas Meyer-Schwickerath
Director & Member of the Board
Director & Member of the Board
Press Release English
1 July 2016
The British Chamber of Commerce in Germany demands long-sighted negotiations – negative economic and social consequences because of Brexit must be avoided
1 July 2016
The British Chamber of Commerce in Germany demands long-sighted negotiations – negative economic and social consequences because of Brexit must be avoided
More
than 600,000 people in Germany and Great Britain are directly affected by
Brexit
There are first indications of negative
economic effects as a result of Brexit vote since the German- UK business
relations are quite intensive.
-
An estimated 2.500 German
companies have almost 400,000 employees in the UK
-
Around 1,200 British firms have
220,000 employees in Germany
-
The UK is the second-largest
economy in the EU with a GDP of €2.5 billion
-
Great Britain is Germany’s
third largest export country after the US and The Netherlands
-
German-UK bilateral trade of
goods and services in 2015 achieved €183 billion – an increase of approximately
7% compared to 2014
-
Movement of goods : €136
billion
-
British exports to Germany:
around €41 billion
-
German exports to the UK:
approx. €95 billion
-
Exchange of services: €47
billion
-
- from UK to Germany: €23
billion
-
- from Germany to UK: €24
billion
50% of the UK’s export go to EU
Germany is the most important country for exports from
the UK
The majority
of our members share the view that the complex global challenges can only be
solved multilaterally. Therefore the BCCG is supporting a multilateral social
and economic exchange as a contribution to solve the conflict. “At the moment
politics do not manage to reach broad parts of the society, neither in the UK
nor in other member states of the EU. Changes are needed or the EU as a whole
is at stake”, says Andreas Meyer-Schwickerath, managing director of the British
Chamber of Commerce in Germany.
Reforms are
needed to win back the confidence of the people in the EU. Only then it will
have a long-term perspective. Only then one can meet the global challenges
together.
FORSA poll on EU reforms made at the end of 2015
commissioned by BCCG:
-
64% of the people were in
favour of veto rights for the national parliaments
-
54% of the Germans demanded
more rights and responsibilities back into the hands of the individual member
states
-
69% want EU member states to
have a right to link access to social benefits for people from other EU
countries with pervious payments of contributions into the social insurances
-
A majority of Germans (55%)
feels sad about the UK exit from EU and so does an overwhelming majority of
BCCG members (89%).
Andreas Meyer-Schwickerath
Director &
Member of the Board
British Chamber
of Commerce in Germany e.V.
Friedrichstr.
140, 10117 Berlin, Germany
info@bccg.de
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