BCCG Pressemitteilung
Britische Regierung stellt Brexit Antrag nach Art. 50 EUV
• Die
britische Regierung stellte heute formell den Antrag nach Art. 50 EUV (Lissabon
Vertrag) und erklärte damit den Austritt Großbritanniens aus der EU. Es wird nun in den nächsten 2 Jahren zwischen
Großbritannien und der EU über die Modalitäten des Austritts verhandelt.
• Es
geht dabei im Wesentlichen um drei Schwerpunkte: das Austrittsabkommen, ein
Abkommen zur Regelung künftiger politischer und wirtschaftlicher Beziehungen
einschließlich einem Freihandelsabkommen, und die Übergangsregelungen
(Implementierungs-Abkommen).
• Die
BCCG plädiert nachhaltig, angesichts der wirtschaftlichen und politischen
Bedeutung guter Beziehungen zu UK, für Verhandlungen mit Pragmatismus und
Weitsicht. Nur eine ausgewogene
Gestaltung der Verträge kann die künftigen Beziehungen zum drittgrößten
Handelspartner Deutschlands und der zweitgrößten Volkswirtschaft der EU positiv
gestalten. Das liegt im Interesse aller
Beteiligten.
• Deutschland
hat einen deutlichen Exportüberschuss i.H.v. 45 Mrd Euro mit UK, und das
gesamte Volumen des bilateralen Handels inkl. Dienstleistungen ist über 183 Mrd
Euro. Dieser Überschuss wurde laut DIHT in 2016 nur etwas eingetrübt,
insbesondere durch Wechselkurs bedingte Schwankungen, in Folge des EU
Referendums.
• Geschätzte
500.000 bis 700.000 Arbeitsplätze in Deutschland sind direkt vom Export nach UK
betroffen.
• In
UK werden es ebenfalls einige hunderttausende Arbeitsplätze sein, die vom
Export in die EU betroffen sind.
• BCCG
wird die künftigen Verhandlungen begleiten, sich aktiv in den relevanten
Gremien einbringen, und unterstützt Anfragen von Betroffenen.
Seit Mitte 2016 hat die BCCG Expertengruppen
gebildet, die das Thema Brexit und die Konsequenzen behandeln. Hierzu gehören
die Schwerpunkte Automobilindustrie, Banking/Finanzdienstleistungen, Recht, Steuern, Energie, Handel.
Unsere Experten bringen ihr Fachwissen in die Diskussionen und bei
Veranstaltungen ein und stellen ihr Know-how den interessierten Gremien aus
Politik und Wirtschaft, sowie den Medien zur Verfügung.
• BCCG
macht das Fachwissen öffentlich zugänglich und veröffentlicht Artikel dieser
Arbeitsgruppen und weitere Informationen in den Publikationen, sowie auf der
Website (unter Brexit).
• Darüberhinaus
führt die BCCG regelmäßig allgemein zugängliche Informationsveranstaltungen zum
Thema Auswirkungen des Brexit, auch mit konkretem Industriebezug und
spezifischen Themen durch. Dazu gehören u.a. auch rechtliche oder steuerliche
Problemstellungen.
Andreas Meyer-Schwickerath
Director
British Chamber of Commerce in Germany e.V. (BCCG, Britische Handelskammer in Deutschland)
info@bccg.de
Tel. 030 20 67 080
www.bccg.de, www.bccg.de/brexit, www.bccg.de/events
British Chamber of Commerce in Germany e.V. (BCCG, Britische Handelskammer in Deutschland)
info@bccg.de
Tel. 030 20 67 080
www.bccg.de, www.bccg.de/brexit, www.bccg.de/events