Firmen und
Mitglieder der BCCG fürchten zunehmend einen harten Brexit.
Die
Unsicherheit über den Ausgang der Brexit - Verhandlungen zwingt Unternehmen
inzwischen dazu, bei allen Planungen von worst case Annahmen auszugehen.
Mit Keynote-Vortrag von MdB Prof. Dr. Heribert Hirte und zwei Paneldiskussionen unter Moderation von Dr. Jens Rinze LL.M. (SquirePattonBoggs) und Dr. Stefan Kraus (Andersen Tax&Legal) hat die Veranstaltung diese gegenwärtigen und zu erwartenden künftigen Entwicklungen in Folge des Brexit näher beleuchtet. Vorbeugende rechtliche Maßnahmen sind möglich und geboten, um rechtliche Risiken zu minimieren. So werden Verträge durch besondere Klauseln ergänzt, Lieferketten analysiert und geändert, sowie Niederlassungen oder Produktionsstätten bereits jetzt im jeweils anderen Land begründet, um die Präsenz vor Ort und damit den Marktzugang zu gewährleisten.
Allerdings: wie realistisch ist diese Risikovorsorge in Anbetracht der politisch schwachen Koalitionsregierung in London? Es wurde über die Möglichkeit einer Änderung der Mehrheitsmeinung in Großbritannien diskutiert, aber letztlich ist dies Spekulation und der harte Brexit derzeit die einzige planbare Variante künftiger Beziehungen zwischen EU und UK.
Andreas Meyer-Schwickerath, Geschäftsführer, BCCG
Dr. Stefan Kraus, Partner, Andersen Tax&Legal, Chairman der BCCG Brexit Expert Group Legal Issues
In
einer Konferenz der British Chamber of Commerce in Germany zu Rechtsfragen im
Zusammenhang mit dem Brexit diskutierten ca. 70 Rechtsexperten aus Unternehmen
und Kanzleien über die rechtlichen Implikationen des Brexit für deutsche
Unternehmen und dessen Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung. Anwesend waren
u.a. Vertreter der Automobilindustrie, von Banken und Versicherungen,
industriellen Dienstleistern und aus der pharmazeutischen Industrie.
Nach einem Jahr der Verhandlungen sind wesentliche Probleme des Brexit nach wie vor nicht gelöst. Offen ist, welche Kompromisse von den Parteien noch eingegangen werden, um Handel, Industrie und Finanzdienstleister im Interesse von Arbeitsplätzen und Kosten so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Im Gegenteil. Die Unsicherheit über den Ausgang der Verhandlungen ist inzwischen sogar gewachsen. Die Problematik liegt wie immer im Detail. Und die Probleme treten jetzt in der zweiten Phase der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich, bei denen es um die Umsetzung der Brexit-Entscheidung geht, in besonderem Masse zu Tage. Beiden Seiten ist insofern daran gelegen, zunächst einmal Zeit zu gewinnen. Deshalb wird es voraussichtlich eine Übergangsperiode bis zum 31. Dezember 2020 geben, in der Großbritannien noch weiter Mitglied des Binnenmarktes bleibt und in der das gesamte EU-Recht auch weiter für Großbritannien Geltung behält.
Nach einem Jahr der Verhandlungen sind wesentliche Probleme des Brexit nach wie vor nicht gelöst. Offen ist, welche Kompromisse von den Parteien noch eingegangen werden, um Handel, Industrie und Finanzdienstleister im Interesse von Arbeitsplätzen und Kosten so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Im Gegenteil. Die Unsicherheit über den Ausgang der Verhandlungen ist inzwischen sogar gewachsen. Die Problematik liegt wie immer im Detail. Und die Probleme treten jetzt in der zweiten Phase der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich, bei denen es um die Umsetzung der Brexit-Entscheidung geht, in besonderem Masse zu Tage. Beiden Seiten ist insofern daran gelegen, zunächst einmal Zeit zu gewinnen. Deshalb wird es voraussichtlich eine Übergangsperiode bis zum 31. Dezember 2020 geben, in der Großbritannien noch weiter Mitglied des Binnenmarktes bleibt und in der das gesamte EU-Recht auch weiter für Großbritannien Geltung behält.
Wegen
der gestiegenen Unsicherheit des Ausgangs der Verhandlungen richten sich
Unternehmen schon heute im Rahmen ihrer Planung zunehmend darauf ein, dass
spätestens nach 2020 jedenfalls eine Situation eintritt, bei der sich die
Regeln für den Handels- und Rechtsverkehr mit Großbritannien grundsätzlich
ändern. Weil die dafür zu treffenden Vorsorgemaßnahmen viel Zeit in Anspruch
nehmen, bleibt den Unternehmen nichts Anderes übrig, als im Zweifel vom worst
case, also einem harten Brexit auszugehen.
Mit Keynote-Vortrag von MdB Prof. Dr. Heribert Hirte und zwei Paneldiskussionen unter Moderation von Dr. Jens Rinze LL.M. (SquirePattonBoggs) und Dr. Stefan Kraus (Andersen Tax&Legal) hat die Veranstaltung diese gegenwärtigen und zu erwartenden künftigen Entwicklungen in Folge des Brexit näher beleuchtet. Vorbeugende rechtliche Maßnahmen sind möglich und geboten, um rechtliche Risiken zu minimieren. So werden Verträge durch besondere Klauseln ergänzt, Lieferketten analysiert und geändert, sowie Niederlassungen oder Produktionsstätten bereits jetzt im jeweils anderen Land begründet, um die Präsenz vor Ort und damit den Marktzugang zu gewährleisten.
Allerdings: wie realistisch ist diese Risikovorsorge in Anbetracht der politisch schwachen Koalitionsregierung in London? Es wurde über die Möglichkeit einer Änderung der Mehrheitsmeinung in Großbritannien diskutiert, aber letztlich ist dies Spekulation und der harte Brexit derzeit die einzige planbare Variante künftiger Beziehungen zwischen EU und UK.
Andreas Meyer-Schwickerath, Geschäftsführer, BCCG
Dr. Stefan Kraus, Partner, Andersen Tax&Legal, Chairman der BCCG Brexit Expert Group Legal Issues