Mittwoch, 29. März 2017

BCCG Pressemitteilung: Britische Regierung stellt Antrag zum Austritt aus der EU nach Art. 50 EUV

BCCG Pressemitteilung

Britische Regierung stellt Brexit Antrag nach Art. 50 EUV


•            Die britische Regierung stellte heute formell den Antrag nach Art. 50 EUV (Lissabon Vertrag) und erklärte damit den Austritt Großbritanniens aus der EU.  Es wird nun in den nächsten 2 Jahren zwischen Großbritannien und der EU über die Modalitäten des Austritts verhandelt.

•            Es geht dabei im Wesentlichen um drei Schwerpunkte: das Austrittsabkommen, ein Abkommen zur Regelung künftiger politischer und wirtschaftlicher Beziehungen einschließlich einem Freihandelsabkommen, und die Übergangsregelungen (Implementierungs-Abkommen).

•            Die BCCG plädiert nachhaltig, angesichts der wirtschaftlichen und politischen Bedeutung guter Beziehungen zu UK, für Verhandlungen mit Pragmatismus und Weitsicht.  Nur eine ausgewogene Gestaltung der Verträge kann die künftigen Beziehungen zum drittgrößten Handelspartner Deutschlands und der zweitgrößten Volkswirtschaft der EU positiv gestalten.  Das liegt im Interesse aller Beteiligten.  

•            Deutschland hat einen deutlichen Exportüberschuss i.H.v. 45 Mrd Euro mit UK, und das gesamte Volumen des bilateralen Handels inkl. Dienstleistungen ist über 183 Mrd Euro. Dieser Überschuss wurde laut DIHT in 2016 nur etwas eingetrübt, insbesondere durch Wechselkurs bedingte Schwankungen, in Folge des EU Referendums.

•            Geschätzte 500.000 bis 700.000 Arbeitsplätze in Deutschland sind direkt vom Export nach UK betroffen.

•            In UK werden es ebenfalls einige hunderttausende Arbeitsplätze sein, die vom Export in die EU betroffen sind.

•            BCCG wird die künftigen Verhandlungen begleiten, sich aktiv in den relevanten Gremien einbringen, und unterstützt Anfragen von Betroffenen.
Seit Mitte 2016 hat die BCCG Expertengruppen gebildet, die das Thema Brexit und die Konsequenzen behandeln. Hierzu gehören die Schwerpunkte Automobilindustrie, Banking/Finanzdienstleistungen, Recht, Steuern, Energie, Handel. Unsere Experten bringen ihr Fachwissen in die Diskussionen und bei Veranstaltungen ein und stellen ihr Know-how den interessierten Gremien aus Politik und Wirtschaft, sowie den Medien zur Verfügung.

•            BCCG macht das Fachwissen öffentlich zugänglich und veröffentlicht Artikel dieser Arbeitsgruppen und weitere Informationen in den Publikationen, sowie auf der Website (unter Brexit).

•            Darüberhinaus führt die BCCG regelmäßig allgemein zugängliche Informationsveranstaltungen zum Thema Auswirkungen des Brexit, auch mit konkretem Industriebezug und spezifischen Themen durch. Dazu gehören u.a. auch rechtliche oder steuerliche Problemstellungen.


Andreas Meyer-Schwickerath

Director
British Chamber of Commerce in Germany e.V. (BCCG, Britische Handelskammer in Deutschland)
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Tel. 030 20 67 080
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